Der Bürger als Geldgeber

Trotz der staatlichen Breitbandförderung verbleibt bei den Kommunen eine erhebliche Finanzierungslast. Wo die Eigenmittel nicht reichen, muss auf Fremdkapital zurückgegriffen werden. Neben dem Kommunaldarlehen steht dafür ein innovatives Finanzierungsinstrument zur Verfügung: die Bürgeranleihe.

Bürgeranleihen stellen eine besondere Form der bankenunabhängigen Beschaffung von Investitionsmitteln für kommunale Infrastrukturprojekte dar. Sie werden gezielt den Einwohnern einer Kommune angeboten. Diese zeichnen mit der Bürgeranleihe nicht nur eine attraktive festverzinsliche Finanzanlage, sondern unterstützen zugleich ihre Gemeinde beim lokalen Infrastrukturausbau. Das erhöht zugleich die Akzeptanz für die mit solchen Vorhaben verbundenen Baumaßnahmen.

Als Emittentin der Anleihe kann auf der Ebene der Städte und Gemeinden eine bestehende kommunale Gesellschaft eingesetzt werden, zum Beispiel das Stadtwerk. Auf Kreisebene bietet sich an, die Anleihe von einer Infrastruktur GmbH ausgeben zu lassen, die für den Breitbandausbau gegründet wurde.

Auch Gemeinden und Landkreise selbst können eine Bürgeranleihe emittieren. Als Gebietskörperschaften sind sie dazu berechtigt, soweit dies satzungsgemäß nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. In den vergangenen Jahren haben mehrere größere Städte Anleihen ausgegeben. Diese dienen, anders als die hier vorgestellten Bürgeranleihen, in der Regel der allgemeinen Finanzierung des Haushalts. Zumeist richten sich derartige Emissionen ausschließlich an institutionelle Anleger. In einigen Fällen haben sich mehrere Städte zusammengetan und sogenannte Gemeinschaftsanleihen aufgelegt.

Ausgestaltung der Anleihe

Zeichnungsberechtigung und Vertrieb

Die Bedingungen der Bürgeranleihe können vorsehen, dass nur Kunden der Stadtwerke sie zeichnen dürfen. Auf diese Weise dient das Finanzierungsinstrument zusätzlich der Kundenbindung und bietet einen guten Ansatz für weitere Marketingmaßnahmen.

Den Vertrieb der Anleihe übernimmt zweckmäßigerweise eine Bank mit breiter lokaler Retailbasis, zum Beispiel die lokale Sparkasse. Dabei kann die Zeichnungsberechtigung daran geknüpft werden, dass der Anleger ein Depot bei dem platzierenden Geldinstitut unterhält. Auch insofern lässt sich die Bürgeranleihe für Zwecke der Kundenbindung und -gewinnung nutzen. Sie bietet damit Vorteile, die deutlich über den reinen Finanzierungszweck hinausgehen.

Börsennotierung

Eine Börsennotierung der Anleihe ist nicht erforderlich und empfiehlt sich wegen des Aufwands, der damit verbunden wäre, in den meisten Fällen auch nicht. Die Schuldverschreibungen werden fest verzinst und über eine feste Laufzeit begeben. Üblich ist eine Stückelung in Nennbeträge von je 1000 Euro. Mindest- und Höchstzeichnungsbeträge können festgelegt werden. Am Ende der Laufzeit muss die Emittentin die Anleihe zurückzahlen. Während der Laufzeit werden die Schuldverschreibungen in das Bankdepot des Anlegers eingebucht.

Kündigungsrecht

Die Bürgeranleihe lässt sich so ausgestalten, dass die Anleger berechtigt sind, sie gegen Erstattung des Zeichnungspreises zu kündigen. Hat ein Bürger etwa einen kurzfristigen Finanzbedarf, kann er sich wieder von der Anleihe lösen. Üblicherweise wird die Kündigung nur einmal im Jahr innerhalb eines bestimmten Zeitfensters zugelassen, um den Verwaltungsaufwand für das kommunale Unternehmen gering zu halten. Mit der Einräumung des Kündigungsrechts erhalten die Anleger einen gewissen Ausgleich dafür, dass die Anleihe nicht über die Börse nicht veräußert werden kann. Das Gläubigerkündigungsrecht ist bei der Bepreisung der Anleihe als Put-Option zu berücksichtigen.

Prospektpflicht

Ausgabe durch Kommunalunternehmen

Tritt ein kommunales Unternehmen, etwa das örtliche Stadtwerk, als Emittentin der Anleihe auf, ist zwingend ein Wertpapierprospekt zu erstellen (§§ 3 Abs. 1, 13 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Darin informiert die emittierende Gesellschaft die Anleger über ihre Geschäftstätigkeit, ihre rechtlichen Verhältnisse und über die Einzelheiten der Bürgeranleihe.

Den Entwurf des Prospekts fertigt üblicherweise die von dem kommunalen Unternehmen eingeschaltete Anwaltskanzlei. In den Prospekt sind die Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre aufzunehmen (Ziffer 13.1 Anhang IV der EU-Prospekt-Verordnung). Die Aufbereitung der Finanzzahlen übernimmt regelmäßig der Abschlussprüfer. Die sonstigen Unterlagen und Informationen, die im Prospekt zu verarbeiten sind, muss das kommunale Unternehmen selbst zusammenstellen. Den damit verbundenen Aufwand sollten die Beteiligten nicht unterschätzen und diese Aufgabe einem mit den Verhältnissen des Unternehmens vertrauten Mitarbeiter übertragen.

Der Prospekt muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gebilligt werden. Sie prüft, ob der Prospekt die rechtlich erforderlichen Angaben enthält. Sobald der Prospekt gebilligt ist, beginnt die Zeichnungsfrist. Üblicherweise räumt die Emittentin den Anlegern einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen zur Zeichnung ein. Ist das Emissionsvolumen schon vor Ablauf der Frist ausgeschöpft, kann das Angebot vorzeitig beendet werden. Unmittelbar nach dem Angebotsschluss werden die zugeteilten Schuldverschreibungen gegen Zahlung des Kaufpreises in die Bankdepots der Anleger eingebucht.

Die Erstellung des Wertpapierprospekts und das Verfahren zu seiner Billigung sind zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden. Dabei sollte aber nicht übersehen werden, dass ein inhaltlich richtiger und vollständiger Prospekt eine Enthaftung der verantwortlichen Personen auf Seiten der Emittentin bewirkt. In dem (unwahrscheinlichen) Fall, dass das kommunale Unternehmen die Zinsen nicht zahlen oder die Anleihe nicht zurückzahlen kann, können Anleger also nicht mit Erfolg geltend machen, sie seien nicht ausreichend über die Risiken der Anlage informiert worden.

Ausgabe durch Gebietskörperschaften

Emittiert nicht ein kommunales Unternehmen, sondern die Gemeinde oder der Landkreis selbst die Anleihe, sind diese von der Pflicht befreit, einen Wertpapierprospekt zu erstellen und von der Bafin billigen zu lassen (§ 1 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG). Allerdings wird die Kommune oder der Landkreis die Anleger auch in diesem Fall über die Einzelheiten der Bürgeranleihe informieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben muss die Gebietskörperschaft dann nach den Regeln der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung ebenfalls einstehen.

Übernahme durch Kreditinstitut

Die örtliche Sparkasse oder ein anderes mit dem Vertrieb der Schuldverschreibungen betrautes Kreditinstitut übernimmt die Bürgeranleihe in der Regel nur kommissionsweise und nur in dem Umfang, in dem verbindliche Zeichnungsangebote von Anlegern vorliegen. Dieses Vorgehen wird in einem kurzen Übernahmevertrag dokumentiert, den die emittierende Gesellschaft und das Kreditinstitut erst nach Ablauf der Angebotsfrist unterzeichnen. Damit ist sichergestellt, dass die Bank auch dann, wenn die Anleihe nicht in vollem Umfang gezeichnet werden sollte, kein Absatzrisiko hat.

Für das Gelingen des „Projekts Bürgeranleihe“ ist es unerlässlich, dass sich die Beteiligten frühzeitig über die zu erreichenden Meilensteine verständigen und festlegen, wer welche Aufgabe bis zu welchem Zeitpunkt zu erledigen hat. Für die Planung und Umsetzung der Emission sind insgesamt etwa zehn bis 15 Wochen zu veranschlagen.

Die Bürgeranleihe dient der Kundenbindung und erhöht die Akzeptanz für den Breitbandausbau vor Ort. Sie bietet damit Vorteile, die über den reinen Finanzierungszweck deutlich hinausgehen. Im Übrigen haben sich einige Kreditinstitute ohnehin im Zuge der Finanzkrise aus dem Kommunalkreditgeschäft zurückgezogen. Zum anderen erschweren strengere Regeln für die Kreditvergabe von Banken (Basel III) die Kommunalfinanzierung. Auch diese Gründe sprechen für eine (zumindest teilweise) bankenunabhängige Finanzierung des Breitbandausbaus.

Stephan Gittermann / Albrecht von der Chevallerie

Die Autoren
Stephan Gittermann ist Rechtsanwalt und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Frankfurt am Main, Albrecht von der Chevallerie ist Abteilungsdirektor und Leiter Equity Capital Markets im Bereich Global Markets der Helaba – Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale in Frankfurt am Main

Info: Beispiel Langenfeld
Ein Beispiel für eine erfolgreich platzierte Bürgeranleihe zur Finanzierung des Breitbandausbaus stellt die Ende 2016 emittierte Anleihe der Stadtwerke Langenfeld (Nordrhein-Westfalen) dar. Diese hatte ein Volumen von fünf Millionen Euro. Die Emission wurde rechtlich von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft beraten und bankseitig von der Helaba begleitet. Die Anleihe war nach Beginn des öffentlichen Angebots binnen weniger Tage ausverkauft. Vertrieben wurde sie von der Stadtsparkasse Langenfeld.