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Der zwischen Bundesverfassungsgericht und Juris geschlossene Vertrag, wonach Juris die Entscheidungen des Gerichts veröffentlicht, verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. (VGH Baden-Württemberg vom 7. Mai 2013 – AZ 10 S 281/12)

Der vor 20 Jahren geschlossene Vertrag zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Rechtsthemenportal Juris zur exklusiven Veröffentlichung und Dokumentation von Gerichtsentscheidungen durch das Unternehmen ist rechtswidrig. Er missachtet den Grundsatz der Gleichbehandlung, so die Richter.

Bei Vertragsschluss hatte das Bundesverfassungsgericht Juris nicht im Rahmen eines fairen und diskriminierungsfreien Verfahrens ausgewählt. Nach dem Informationsweitergabegesetz sind jedoch alle Personen im Hinblick auf die Weitergabe von Informationen öffentlicher Stellen gleich zu behandeln.

Erstaunliches Detail: Das Bundesverfassungsgericht selbst ging wohl davon aus, dass der Vertrag „rechtlich problematisch“ sei, wie ein interner Vermerk belegt. In Zukunft muss das BVerfG seine Entscheidungen allen Unternehmen in derselben Art und Weise zur Verfügung stellen.

Ute Jasper / Jens Biemann